Gültigkeit ab 01.01.02 bis auf Widerruf!

1. ALLGEMEINES

1. Für alle Verkäufe und Lieferungen unserer Firma, in Folge „Joachim Längle“ genannt, gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Joachim Längle wird durch widersprechende Bedingungen nicht verpflichtet, insbesondere auch nicht durch Bedingungen des Käufers; dies gilt auch dann, wenn solche Bedingungen von Joachim Längle nicht ausdrücklich bestritten wurden oder wenn Joachim Längle einen Auftrag des Käufers annimmt. Alle von den Joachim Längle allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Vereinbarungen sowie Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung durch Joachim Längle für Joachim Längle verbindlich.

3. Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Änderungen oder Zusätze von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Aufträge des Käufers werden für Joachim Längle erst verbindlich, wenn sie entweder schriftlich bestätigt wurden oder wenn die Lieferung durchgeführt wurde.

4. Joachim Längle haftet in keinem Fall für Vertragsbruch, Schlecht- oder Nichterfüllung eines Kaufvertrages, wenn dies durch höhere Gewalt verursacht wurde. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn die Schlecht- oder Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag durch Umstände außerhalb der Sphäre der Joachim Längle herbeigeführt wurde, wie etwa Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Schlecht- oder Nichterfüllung seitens der Joachim Längle Lieferanten oder öffentliche Maßnahmen. Alle Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag ruhen, solange derartige Ereignisse anhalten. Dauert ein solches Ereignis länger als 90 Tage, kann die Joachim Längle den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen.

2. LIEFERUNG UND GEFAHRTRAGUNG

1. Als Lieferzeitpunkt gilt jener Zeitpunkt, in dem die zu liefernden Waren bei Joachim Längle zur Abholung durch den Spediteur bereitstehen oder durch Zustellung mittels eines, von einer der beiden Parteien beauftragte Spediteurs an einen vom Kunden definierten Zielort. Lagerung nach dem Lieferzeitpunkt, Verladung und Versand der Kaufgegenstände erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Dies auch dann, wenn die Waren vom Käufer zurückgesendet werden.

2. Liefertermine und/oder Liefermengen sind von Joachim Längle jederzeit widerrufbar und erweiterbar.

3. Ersatz für Schäden, welche durch Verspätung oder unvollständige Lieferung verursacht wurden, wird von Joachim Längle nur geleistet, wenn diese von Joachim Längle oder dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

4. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Joachim Längle nach freier Wahl eine Spedition mit der Versendung beauftragen wird. Die Spedition ist jedenfalls weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe von Joachim Längle.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND FÄLLIGKEITEN: (unter Anlehnung auf ÖNORM B2110 Abs. 5.30.1.5)

1. Rechnungen sind in der Währung, auf die sie lauten, falls nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen netto zu bezahlen. Diese Frist beginnt entweder mit dem Datum der Rechnung oder mit dem Datum der Lieferung, je nachdem, welches das spätere ist, zu laufen. Wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab diesem Tag erfolgt, gewährt Element-s einen Skonto in jeweils vereinbarter Höhe.

2. Wenn Rechungen nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden, berechnet Element-s ab dem Rechnungsdatum oder dem Datum der Lieferung, je nachdem, welches das spätere ist, Zinsen im Ausmaß von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank. Element-s ist – sofern die Rechnung nicht auf Euro € lautet – im Fall des Verzuges berechtigt, die Zahlung des ursprünglichen Rechnungsbetrages in Euro € umgerechnet entweder zum Wechselkurs der Wiener Börse (Devise-Brief) des Tages der Rechnungslegung oder nach Wahl der Element-s zum Wechselkurs der Wiener Börse (Devise-Brief) des Fälligkeitstages zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gehen Mahn- und vorprozessuale Inkassokosten zu Lasten des Käufers.

3. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Zahlungen unter Berufung auf Gegenansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Joachim Längle zurückzuhalten. Desgleichen sind Abzüge von aushaftenden Kaufpreissummen unter Berufung auf solche Gegenansprüche unzulässig.

4. Wenn Joachim Längle sich eines Rechtsanwaltes bedienen muss, weil der Käufer, aus welchen Gründen immer, die Zahlung verweigert, ist der Käufer verpflichtete, Element-s die Auslagen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zu ersetzen.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die Kaufgegenstände verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen Eigentum von Joachim Längle.

2. Im Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstände tritt der Käufer im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an Joachim Längle zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit oder der eigenen Zahlungskonditionen des geschuldeten Restkaufpreises bis zu dessen vollständiger Entrichtung neben dem Zweitkäufer gegenüber Joachim Längle haftbar bleibt.

3. Sollten, unbeachtet der obigen Vereinbarungen, beim Käufer Beträge von Zweitkäufern eingehen, so ist jener verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an Joachim Längle auszufolgen. Die Abtretung ist ausgeschlossen.

4. Der Käufer verpflichtet sich, Joachim Längle bei Pfändung oder Beschlagnahme der Kaufgegenstände durch Dritte sofort schriftlich davon zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentumsrecht von Joachim Längle aufmerksam zu machen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich jener einer notwendig werdenden Pfandfreistellung gehen zu Lasten des Käufers.

5. GEWÄHRLEISTUNG

1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bei Joachim Längle geltend zu machen. Mangelhafte Kaufgegenstände sind vom Käufer auf Anforderung von Joachim Längle in unverändertem Zustand zurückzusenden. Bei Gewährleistungsansprüchen wird Joachim Längle unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers den Kaufgegenstand nach eigener freier Wahl kostenlos verbessern, ganz oder teilweise ersetzen oder den ursprünglichen Kaufpreis rückerstatten.

2. Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung und Benützung hervorgerufen werden, fallen nicht unter die Gewährleistung von Joachim Längle.

3. Gewährleistungsansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand selbst verändert wurde.

4. Gewährleistungsansprüche können nur vom Käufer gegenüber Joachim Längle geltend gemacht werden.

5. Jede über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

6. HAFTUNG

1. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Kaufgegenständen selbst entstanden sind, einschließlich eines Ersatzes mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von Mitarbeitern von Joachim Längle oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die vorstehende Beschränkung gilt auch für Schäden, die bei Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehen.

2. Joachim Längle haftet für die Qualität und Dauerhaftigkeit der Ware im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers der Rohmaterialien.

3. Joachim Längle verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Bei Verlust, Beschädigung und Veränderung zur Verfügung gestellter und archivierten Materialien und Daten haftet Joachim Längle nur, soweit Joachim Längle grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Der Höhe nach beschränkt sich die Haftung auf den Materialwert.

7. RÜCKTRITT

1. Joachim Längle kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände in der Einfluss-Sphäre des Käufers die Annahme rechtfertigen, dass dieser seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen können wird, dies insbesondere bei der Einleitung von Exekutions-, Ausgleichs-, oder Konkursverfahren oder Wechselprotesten gegen den Käufer. Dieses Rücktrittsrecht der Joachim Längle besteht auch dann, wenn diese Umstände schon zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorlagen.

8. DATENSCHUTZ

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Joachim Längle übergebenen Unterlagen, Bilder, Beschreibungen, Vorlagen, Empfehlung, Berichten etc… das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftrageber.

2. Zum Geschäftsverkehr personenbezogene Daten des Auftraggebers können zum Zweck der Kundenevidenz gespeichert werden. Joachim Längle verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftraggebers bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

9. ERFÜLLUNGSORT

1. Der Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist für beide Vertragsparteien der Gerichtsstand u Firmen-Hauptstandort von Joachim Längle in Österreich.

10. GERICHTSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

1. Für alle Vertragsbeziehungen, denen diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde liegen, gilt Österreichisches Recht.

2. Für Streitigkeiten aus Verträgen, welchen diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde liegen, sind das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Feldkirch, Österreich, oder, nach Wahl Joachim Längle, das sachlich zuständige Gericht am Ort des Sitzes des Käufers ausschließlich zuständig.

11. UNGEWÖHNLICHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN

1. Der Käufer bestätigt, dass er die vorstehenden Vertragsbestimmungen aufmerksam durchgelesen hat und mit diesen voll inhaltlich einverstanden ist. Der Käufer stellt fest, dass keine Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts im Sinn des § 864a ABGB vorliegen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt hievon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine neue ersetzten, die den wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Weiler den 01.01.02 Joachim M. Längle